Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Dienstleistungen der Beat Münger Intern. Transporte AG, Sitz: Lyss BE, Schweiz
1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Beat Münger Intern. Transorte AG (nachfolgend «Transportunternehmen») und dem Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung von Transportdienstleistungen.

1.2. Die AGB gelten für sämtliche Transportdienstleistungen, einschliesslich nationaler und internationaler Transporte auf der Strasse, Schiene, per Luftfracht oder auf dem Seeweg.

1.3. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten nur, wenn sie vom Transportunternehmen ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

1.4. Diese AGB finden auch Anwendung auf Zusatzleistungen wie Lagerung, Umschlag oder Verpackungsservices, sofern diese vereinbart wurden.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn das Transportunternehmen die Transportanfrage des Kunden schriftlich, elektronisch oder mündlich bestätigt.

2.2. Angebote des Transportunternehmens sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, einschliesslich per E-Mail, soweit diese Form ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Leistungen des Transportunternehmens

3.1. Das Transportunternehmen verpflichtet sich, die vereinbarten Transportleistungen fachgerecht, ordnungsgemäss und fristgerecht auszuführen.

3.2. Das Transportunternehmen ist berechtigt, den Transport ganz oder teilweise durch Subunternehmer durchführen zu lassen, bleibt jedoch für die ordnungsgemässe Vertragserfüllung verantwortlich.

3.3. Besondere Anforderungen, wie Gefahrguttransporte, Transporte von verderblichen oder empfindlichen Waren, sowie Transporte mit besonderen Fristen, müssen vom Kunden bei der Auftragserteilung ausdrücklich angegeben werden.

3.4. Das Transportunternehmen haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch unvollständige oder falsche Angaben des Kunden entstehen.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zu den zu transportierenden Gütern zu machen, einschliesslich Gewicht, Abmessungen, Verpackungsanforderungen und besonderen Eigenschaften (z. B. Gefahrgut).

4.2. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Güter ordnungsgemäss verpackt, gekennzeichnet und zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellt werden.

4.3. Der Kunde stellt sicher, dass alle notwendigen Dokumente (z. B. Zollpapiere, Ein- und Ausfuhrgenehmigungen) rechtzeitig bereitstehen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass das Transportunternehmen diese Aufgaben übernimmt.

4.4. Bei einer Nichteinhaltung der Pflichten trägt der Kunde sämtliche dadurch entstehenden Zusatzkosten und haftet für daraus resultierende Schäden.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Preise für die vereinbarten Transportdienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die aktuellen Preislisten des Transportunternehmens.

5.2. Zusatzkosten, die durch Wartezeiten, unvorhergesehene Hindernisse, Sonderleistungen oder Änderungen des ursprünglichen Auftrags entstehen, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.3. Die Rechnungen des Transportunternehmens sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

5.4. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu zahlen, sowie Mahnkosten und weitere Rechtsverfolgungskosten.

6. Haftung und Haftungsbeschränkung

6.1. Das Transportunternehmen haftet für Verlust oder Beschädigung der Güter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der anwendbaren internationalen Übereinkommen, wie z.B. dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) oder dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen).

6.2. Die Haftung ist auf einen Betrag – soweit keine anderslautende Regelung getroffen wurde – auf maximal CHF 15.–/kg des betroffenen Gutes sowie gesamthaft auf maximal CHF 40’000.00 pro Schadensereignis beschränkt. Als Schadensereignis gilt jede ungewollte Vermögensverminderung, insbesondere jede unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung von Gütern, welche auf eine einheitliche Schadensursache zurückzuführen ist. Darüber hinaus richtet sich die Haftung bei Transportdienstleistungen nach den Haftungsbestimmungen der ASTAG (FFHB).

6.3. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.4. Der Kunde hat Schäden oder Verluste unverzüglich nach deren Feststellung zu melden und alle erforderlichen Massnahmen zur Schadensbegrenzung zu treffen.

7. Versicherung

7.1. Das Transportunternehmen verfügt über eine gesetzliche Haftpflichtversicherung.

7.2. Eine zusätzliche Transportversicherung für die zu transportierenden Güter wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden abgeschlossen. Der Kunde hat dies spätestens bei der Auftragserteilung anzugeben.

8. Höhere Gewalt

8.1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, politische Unruhen, Epidemien oder andere unvorhersehbare Ereignisse) entbinden das Transportunternehmen von der Pflicht zur fristgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen.

8.2. In solchen Fällen wird das Transportunternehmen den Kunden unverzüglich informieren und sich um eine Fortführung des Transports bemühen, sobald dies möglich ist.

9. Datenschutz

9.1. Das Transportunternehmen verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Durchführung der vertraglichen Leistungen.

9.2. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Transportunternehmens geregelt, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.

10. Kündigung und Rücktritt

10.1. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

10.2. Im Falle eines Rücktritts oder einer Kündigung durch den Kunden sind bereits erbrachte Leistungen sowie etwaige Stornierungskosten zu vergüten.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internationaler Übereinkommen, soweit diese nicht zwingend Anwendung finden.

11.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Transportunternehmens, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften schreiben einen anderen Gerichtsstand vor.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

12.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Diese AGB treten am 2. Dezember 2024 in Kraft.

 

Unsere AGBs können Sie hier als PDF herunterladen.